BICI&BACI s.r.l. ist bereit, das oben genannte Fahrzeug zum vereinbarten Preis zu folgenden Konditionen zu mieten:
Wettbewerbe, rücksichtslose Manöver, aggressives Verhalten und Exhibitionismus jeglicher Art sind strengstens untersagt.
Der Benutzer muss alle Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, beachten, die er erklärt, gut zu kennen.
Die Nutzung des Fahrrades setzt die körperliche Fitness derjenigen voraus, die damit fahren wollen; Der Nutzer erkennt zum Zeitpunkt der Anmietung vorbehaltlos an, dass er über ausreichende Fähigkeiten und entsprechende Kompetenz verfügt.
Für etwaige Schäden, die durch die Fahrt und Nutzung des gemieteten Fahrzeugs entstehen, ist der Nutzer verantwortlich.
Alle durch die Fahrt und Nutzung des Mietfahrzeugs verursachten Schäden sind ausschließlich dem Nutzer zuzurechnen.
Die Pflege und Funktionsfähigkeit des gemieteten Fahrzeugs liegt in der Verantwortung des Nutzers.
Im Falle einer plötzlichen Panne besteht kein Anspruch gegen den Mieter; Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, zu überprüfen, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Lieferung in jeder Funktion in Ordnung ist.
Bei Diebstahl oder irreparabler Beschädigung des Fahrzeugs ist eine Entschädigung in Höhe von 200,00 € zu leisten.
Im Falle eines teilweisen und reparablen Schadens muss dieser vom Nutzer mit einem Betrag ersetzt werden, der vom Mieter angegeben wird, im Streitfall von einer autorisierten Reparaturwerkstatt, der der Mieter vertraut.
Rollerverleih
BICI&BACI s.r.l. ist bereit, das oben genannte Fahrzeug zum vereinbarten Preis zu folgenden Konditionen zu mieten:
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen Dokuments sein.
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter gefahren werden, da dieser allein für alle zivil- und strafrechtlichen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verantwortlich ist.
Das Fahrzeug muss am im Vertrag angegebenen Tag zurückgegeben werden; Die Nichtzahlung gilt als Veruntreuung (Art. 646 C.P.).
Der Fahrer ist verpflichtet, die während der Anmietung anfallenden Bußgelder zu begleichen und dem Vermieter alle ihm entstandenen Kosten zu erstatten, seien es Verwaltungs-, Rechts- und Postkosten (in Höhe von 20,00 Euro + MwSt. pro Bußgeld); Zu diesem Zweck ermächtigt der Vermieter den Vermieter, im Falle eines nachträglichen Eintreffens von Bußgeldern die erforderlichen Beträge durch Abbuchung von der Kreditkarte einzubehalten.
Im Mietpreis sind nicht enthalten: Treibstoff, Parken, Bußgelder, Abschleppen im Falle eines Unfalls oder durch die Behörden sowie Schäden am Fahrzeug.
Bei Schäden an Dritten (Personen und Sachen) deckt die Versicherung bis zu 3 Millionen Euro (mit einer Selbstbeteiligung von 260,00 € + MwSt.).
Der Mieter ist verpflichtet, vor der Abholung den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen.
Das Fahrzeug muss an der gleichen Stelle zurückgegeben werden, an der es abgeholt wurde.
Der Mieter erklärt, dass er in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen und die Vorschriften der italienischen Straßenverkehrsordnung zu kennen.
Das Fahrzeug ist mit einem Diebstahlschutzschloss und einer Kette mit Vorhängeschloss ausgestattet. Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für eine Selbstbeteiligung in Höhe der als Kaution hinterlegten Kaution.
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